24/7 Notfall-Hotline

Bei Festnahme, Hausdurchsuchung oder Haftbefehl zählt jede Minute.

Ich bin als Strafverteidiger in Berlin rund um die Uhr für Sie erreichbar — auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie sofort an, wenn Sie oder ein Angehöriger in eine strafrechtliche Notlage geraten ist.

Notfall-Kontakt auf einen Blick
Erreichbarkeit 24 / 7 / 365
Hotline 030 — 23257679
Anfahrt Polizei / Gericht
Sofortmaßnahmen

Was tun bei Festnahme oder Hausdurchsuchung?

In akuten Notfällen zählt jede Minute. Hier finden Sie die wichtigsten Verhaltensregeln — und vor allem: Rufen Sie mich sofort an.

Bei einer Festnahme

  1. Rufen Sie sofort an: 030 — 23257679. Ich nehme persönlich Ihren Anruf entgegen oder rufe schnellstmöglich zurück.
  2. Schweigen Sie: Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache — weder mündlich noch schriftlich. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO).
  3. Fordern Sie einen Anwalt: Verlangen Sie ausdrücklich, einen Anwalt zu sprechen. Ohne meine Anwesenheit sollten Sie nichts unterschreiben.
  4. Notieren Sie alles: Uhrzeit, Ort, anwesende Beamten (Namen, Dienstnummern), was gesagt wurde. Das hilft mir bei der späteren Verteidigung.
  5. Keine Geständnisse: Auch nicht in Aussicht auf mildernde Umstände. Lassen Sie mich die Sach- und Rechtslage zuerst bewerten.

Bei einer Hausdurchsuchung

  1. Rufen Sie sofort an: 030 — 23257679. Ich komme notfalls direkt zu Ihnen.
  2. Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss: Sie dürfen den richterlichen Beschluss sehen — lesen Sie ihn sorgfältig (welche Räume, welche Vorwürfe).
  3. Schweigen Sie: Beantworten Sie keine Fragen der Ermittler. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern.
  4. Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache mit mir. Auch keine „freiwilligen" Protokolle oder Einverständniserklärungen.
  5. Notieren Sie: Welche Beamten sind anwesend? Welche Gegenstände werden mitgenommen? Fotografieren Sie beschlagnahmte Gegenstände, wenn möglich.

Bei einem Haftbefehl / U-Haft

  1. Rufen Sie sofort an: 030 — 23257679. Zeit ist kritisch — ich kann innerhalb von Stunden Haftbeschwerde einlegen.
  2. Verlangen Sie einen Pflichtverteidiger — bei jeder schweren Straftat oder wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können (§ 140 StPO).
  3. Keine Aussagen ohne meinen Beistand.
  4. Sammeln Sie entlastende Beweise: Arbeitsvertrag, Familienverhältnisse, Krankenunterlagen — alles, was für eine Haftentlassung spricht.

Jede Minute zählt — rufen Sie jetzt an.

Ich bin jederzeit für Sie da. Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.

030 — 23257679

Falls Sie nicht sofort durchkommen, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht mit kurzer Info — ich rufe schnellstmöglich zurück.