24/7 Notfall-Hotline
Bei Festnahme, Hausdurchsuchung oder Haftbefehl zählt jede Minute.
Ich bin als Strafverteidiger in Berlin rund um die Uhr für Sie erreichbar — auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen. Rufen Sie sofort an, wenn Sie oder ein Angehöriger in eine strafrechtliche Notlage geraten ist.
Sofortmaßnahmen
Was tun bei Festnahme oder Hausdurchsuchung?
In akuten Notfällen zählt jede Minute. Hier finden Sie die wichtigsten Verhaltensregeln — und vor allem: Rufen Sie mich sofort an.
Bei einer Festnahme
- Rufen Sie sofort an: 030 — 23257679. Ich nehme persönlich Ihren Anruf entgegen oder rufe schnellstmöglich zurück.
- Schweigen Sie: Machen Sie keinerlei Angaben zur Sache — weder mündlich noch schriftlich. Sie haben das Recht zu schweigen (§ 136 StPO).
- Fordern Sie einen Anwalt: Verlangen Sie ausdrücklich, einen Anwalt zu sprechen. Ohne meine Anwesenheit sollten Sie nichts unterschreiben.
- Notieren Sie alles: Uhrzeit, Ort, anwesende Beamten (Namen, Dienstnummern), was gesagt wurde. Das hilft mir bei der späteren Verteidigung.
- Keine Geständnisse: Auch nicht in Aussicht auf mildernde Umstände. Lassen Sie mich die Sach- und Rechtslage zuerst bewerten.
Bei einer Hausdurchsuchung
- Rufen Sie sofort an: 030 — 23257679. Ich komme notfalls direkt zu Ihnen.
- Fordern Sie den Durchsuchungsbeschluss: Sie dürfen den richterlichen Beschluss sehen — lesen Sie ihn sorgfältig (welche Räume, welche Vorwürfe).
- Schweigen Sie: Beantworten Sie keine Fragen der Ermittler. Sie sind nicht verpflichtet, sich zu äußern.
- Unterschreiben Sie nichts ohne Rücksprache mit mir. Auch keine „freiwilligen" Protokolle oder Einverständniserklärungen.
- Notieren Sie: Welche Beamten sind anwesend? Welche Gegenstände werden mitgenommen? Fotografieren Sie beschlagnahmte Gegenstände, wenn möglich.
Bei einem Haftbefehl / U-Haft
- Rufen Sie sofort an: 030 — 23257679. Zeit ist kritisch — ich kann innerhalb von Stunden Haftbeschwerde einlegen.
- Verlangen Sie einen Pflichtverteidiger — bei jeder schweren Straftat oder wenn Sie sich keinen Anwalt leisten können (§ 140 StPO).
- Keine Aussagen ohne meinen Beistand.
- Sammeln Sie entlastende Beweise: Arbeitsvertrag, Familienverhältnisse, Krankenunterlagen — alles, was für eine Haftentlassung spricht.
Jede Minute zählt — rufen Sie jetzt an.
Ich bin jederzeit für Sie da. Auch nachts, am Wochenende und an Feiertagen.
Falls Sie nicht sofort durchkommen, hinterlassen Sie eine Sprachnachricht mit kurzer Info — ich rufe schnellstmöglich zurück.